Ausstellungsreglement

Zweck der Ausstellung

Mit der Ausstellung will der Verein brega im Auftrag des Handwerker- und Gewerbevereins Bremgarten und Umgebung

  • die Leistungsfähigkeit der ansässigen Geschäfte, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe unter Beweis stellen
  • das Ansehen und die Entwicklung des einheimischen Gewerbes fördern
  • die wirtschaftlichen Interessen der Vereinsmitglieder mit einer gemeinsamen und kollegialen Aktion wahren

Vertragspartner

Der Verein „brega“ wird für sämtliche Aussteller Vertragspartner und ist für die Durchführung der Gewerbeausstellung alleine verantwortlich.

Ort der Ausstellung

Die Ausstellung findet auf dem Areal des Casinos, im Zelt auf dem Parkplatz und im Reussbrückesaal sowie auf allfällig zugemieteten Geländeflächen statt.

Datum der Ausstellung

Freitag, 5. August, bis Sonntag, 7. August 2022

Presseempfang und gegenseitige Besichtigung der Stände
Freitag 5. August 15.00 Uhr

Öffnungszeiten der Ausstellung
Freitag 5. August 16.00 - 21.00 Uhr
Samstag 6. August 10.00 - 21.00 Uhr
Sonntag 7. August 10.00 - 18.00 Uhr

Öffnungszeiten der Restaurants
Freitag 5. August 16.00 - 24.00 Uhr
Samstag 6. August 10.00 - 02.00 Uhr
Sonntag 7. August 10.00 - 20.00 Uhr

Organisation

Für die Organisation der Ausstellung ist der Vorstand des Vereins brega (nachfolgend OK) als Ausstellungsleitung zuständig. Das OK entscheidet allein und endgültig über die Zulassung, die Zuteilung der Standfläche und alle erforderlichen Regelungen.

Teilnahme

Als Veranstalter werden alle Vereinsmitglieder mit Betrieb in Bremgarten und Umgebung zugelassen, die hier selbstständig in Handwerk, Gewerbe, Handel oder Dienstleistung tätig sind.

Bei den Anmeldungen werden folgende Prioritäten angewendet:

  1. Mitglieder HGV Bremgarten
  2. Ortsansässige Firmen
  3. Auswärtige Firmen mit ergänzendem Angebot
  4. Doppelte Angebote werden nicht berücksichtigt oder nur nach Absprache mit den entsprechenden Firmen

Die Untervermietung von Ausstellungsständen oder Reklamewänden ist grundsätzlich nicht zulässig. Das OK kann jedoch Ausnahmen bewilligen für andere Vereinsmitglieder, für Lieferfirmen oder Berufsverbände, wobei aber der Stand unter dem Namen des Hauptmieters zu führen ist und dieser auch die Verantwortung trägt. Das OK kann auch die Teilnahme von Betrieben, die nicht im HGV sind, bewilligen.

Einrichtungen und Zuteilung von Standflächen

Das OK stellt die Ausstellungsflächen zur Verfügung. Bei der Standzuteilung werden die Wünsche der Mitglieder in der Reihenfolge der Anmeldungen und die Interessen einer ausgewogen-harmonischen Gestaltung soweit möglich berücksichtigt.

Ausstellungsflächen befinden sich in geschlossenen Räumen, im Zelt und auf der Aussenfläche Casino.

Als Einrichtungen installiert die Ausstellungsleitung genügend Trenn- und Rückwände sowie gestrichene Blenden mit einheitlichen Anschriften der Aussteller in Hallen- und Zeltflächen. Es sind verschieden grosse Ausstellungsflächen mit einer oder mehreren Fronten möglich. Auf dem Freigelände werden die Standeinteilungen auf dem Boden markiert. Es werden keine Wände gestellt, jedoch Blenden mit einheitlichen Anschriften abgegeben.

Die Energieversorgung wird durch das OK für jeden Stand mit einem Anschluss von 220 Volt /max. 2000 Watt sichergestellt. Zusätzliche Installationen innerhalb des Standes müssen von den Austellern bei den Ausstellungshandwerkern bestellt werden. Die Kosten dieser Installationen gehen zu Lasten der Besteller.

Werbung

Das OK ist bestrebt, ein grosses Publikumsinteresse zu wecken, und beschliesst ein Werbekonzept (Ausstellungszeitung, Programm usw.). Als Werbebeitrag zahlt jeder Aussteller mit der Anmeldung Fr. 300.00 zzgl. 7.7 % MwSt. als HGV-Mitglied und Fr. 450.- zzgl. 7.7 % MwSt. als Nicht-HGV-Mitglied ein. Bei nachträglicher Abmeldung kann der Verein brega den Werbebeitrag als Umtriebsentschädigung einbehalten.

Vorführungen und Degustationen durch die Aussteller sind erwünscht und an den Ständen so zu organisieren, dass die angrenzenden Aussteller nicht beeinträchtigt oder behindert werden und die Gehwege für den Verkehr der Besucher frei bleiben. Solche Aktivitäten müssen vorher dem OK zur Bewilligung unterbreitet werden. Das OK behält sich aufgrund der aktuellen Gesundheitslage vor, kurzfristig einzelne Aktivitäten zu verbieten.

Verkauf

Den Ausstellern ist der Verkauf von Ausstellungsgegenständen während der Ausstellung gestattet. Sie haben solche jedoch sofort zu ersetzen, damit das Ausstellungsbild und die Sortimentsgrösse nicht verändert werden. Marktschreierische Darbietung der Waren ist untersagt.

Termine

Dienstag 2. August Einrichtungen der Ausstellung (Rück- und Trennwände, Elektrizität, usw.)
ab Mittwoch 3. August 16.00 Uhr
bis Freitag 5. August 12.00 Uhr Einrichten der Stände durch die Aussteller
Freitag 5. August 12.00 Uhr Endreinigung und Vorbereitung der Eröffnung
Freitag 5. August 15.00 Uhr Eröffnungszeremonie
Freitag 5. August 16.00 Uhr Öffnung der Ausstellung für das Publikum

Stände, die bis Donnerstag, 4. August, um 16.00 Uhr noch nicht bezogen sind, werden durch das OK anderweitig belegt. Die bereits bezahlten Gebühren werden nicht zurückbezahlt.

Demontage und Abtransport des Ausstellungsgutes beginnen nach Messeschluss und müssen bis am 8. August 2022 beendet sein.

Finanzen

Mit der Anmeldung hat jeder Aussteller einen Werbebeitrag von Fr. 300.- zzgl. 7.7 % MwSt. als HGV-Mitglied und Fr. 450.- zzgl. 7.7 % MwSt. als Nicht-HGV-Mitglied zu bezahlen.

Für die Standmieten (inkl. Normalbeleuchtung und einer Steckdose) werden Flächenbeiträge erhoben:

Hallenstand/Zeltstand CHF 150.00 je m2 bebaut
CHF 85.00 je m2 unbebaut
Frontenzuschlag (2 offene Seiten) CHF 10.00 je m2
Frontenzuschlag (3 offene Seiten) CHF 15.00 je m2
Frontenzuschlag (4 offene Seiten) CHF 20.00 je m2
Freiluftstand CHF 35.00 je m2
1 Auto PW CHF 500.00 (ca. 16 m2)
Reklamewand CHF 40.00 je m2 (Wandfläche)

Preise zuzüglich 7.7 % MwSt.

Die Standmieten sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig (ca. Anfang Ende Mai 2022).
Allfällige Flächendifferenzen werden nachbelastet oder zurückerstattet.

Sofern die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht eingetroffen ist, wird über den Stand verfügt. Bereits entstandene Kosten werden verrechnet.

Das Ausstellungsbudget bzw. die Standmieten sind so festgesetzt, dass alle mutmasslichen Ausgaben damit gedeckt werden können.

Der allfällige Ertragsüberschuss nach der Endabrechnung wird dem Konto Brega des HGV gutgeschrieben.

Versicherung

  • Der Abschluss sämtlicher Personen- und Sachversicherungen im Zusammenhang mit der Ausstellung ist einzig Sache jedes Ausstellers. Jegliche diesbezügliche Haftung des Organisators wird ausgeschlossen.
  • Die brega ist während den Messetagen bewacht.
  • Für Diebstähle und Sachbeschädigungen ist der Aussteller verantwortlich.

Allgemeines

Sofern unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder höhere Gewalt die Durchführung der Ausstellung verunmöglichen, verfallen die Einzahlungen der Aussteller bis zu dem Betrag, der den entstandenen Kosten entspricht. Eine nach Abzug der Kosten verbleibende Differenz wird den Ausstellern zurückgezahlt. Die Aussteller können keine Schadenersatzansprüche aus der Nichtdurchführung der Ausstellung geltend machen.

Mit der Anmeldung gelten die vorliegenden Bedingungen und allenfalls ergänzende Betriebsanordnungen des OK als anerkannt.

Bremgarten, 3. Januar 2022


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